Flugunfälle lösen Schadenersatzansprüche aus

Bei Flugunfällen kann die Versicherungsgesellschaft ebenso in Haftung genommen werden wie bei Autounfällen. Bei Autounfällen gibt es aufgrund der vielen Verkehrsregeln den Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbweis begründet eine Haftung, wenn jemand gegen eine Verkehrsregl verstoßen hat. Beispiel: Wer auf einen anderen auffährt ist schuld. Er hat anscheinend die Abstandsregel verletz, sonst wäre er ja wohl nicht aufgefahren. Es handelt sich also um einen typischen Verkehrsunfall. Das Gesetz zwingt den Hintermann zum Abstand halten. Ob dies für die Luftfahrt genauso gilt, kann nicht gesagt werden. Dort sind typisch gelagerte Fälle wohl nicht sehr häufig. So läßt sich auch aus einem Verstoß gegen die Mindestflughöhe bisher nicht auf einen typischen Crash schließen (BGH v. 25.05.2011 - IV ZR 151/09).


Eingestellt am 01.08.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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