Garagenverordnung regelt Stellplatzgröße

In Deutschland gibt es sogar eine Garagenverordnung. Könnte ja jeder kommen. Und nach der Festlegung in der Garagenverordnung soll die Baugenehmigung auch für Stellplätze erteilt werden, ohne dass es auf die größe des Autos oder auf Extrawürste des Eigentümers ankäme. Ein Trabant passt auf den typisierten Stellplatz allemal. Ein Dogde 1500 RAM vielleicht nicht so ganz. Welche Denkweise dahintersteht, entnehmen Sie dem Beschluss des OVG Lüneburg v. 1.12.2011 1 LA 79/11.

Eingestellt am 14.02.2012 von Rechtsanwalt Bosche
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