Gericht soll Handyverbot gegen Verteidiger aussprechen können

Das OLG Stuttgart begründete sein Handyverbot gegen Verteidiger damit, dass Angeklagte über die Telefone ihrer Verteidiger geführt hätten. Dabei wurde auch ein Verteidiger verurteilt, dessen Mandant nicht in Haft saß und damit ohnehin frei Telefonieren konnte soviel er wollte (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 29.06.2011 4 Ws 136/11.


Eingestellt am 04.10.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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