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Gerichtsverfahren ist nicht immer ein Ping Pong Spiel
In vielen Gerichtsverfahren kann das übergeordnete Gericht bei Fehlern die Akte wieder an das untergeordnete Gericht zurück gebeten. Das untergeordenete Gericht wird dann aufgefordert, noch das eine oder andere zu erledigen. Meistens handelt es sich dabei um Revisionsverfahren, bei denen das übergeordneten Gericht nur über Rechtsfragen abschließend entscheidet. Das ist im Berfungsverfahren bei dem Arbeitsgericht anders. Dort kann das Berufungsgericht alles selbst erledigen. Auch wenn das Arbeitsgericht gegen seine Hinweispflicht verstoßen hat, so hat das Landesarbeitsgericht selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags aus allen möglichen Gründen unwirksam ist. Die Sache muss nicht an das Arbeitsgericht zurückverweisen werden (BAG, Urt. v. 04.05.2011 - 7 AZR 252/10).
s - also Rechts- und Tatsachenfragen - selbst
Eingestellt am 27.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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