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Geschäfte aus Deutschland mit englischer LTD
Wenn Sie ein echtes, seriöses Geschäft über ein englisches oder amerikanisches Produkt abschließen, so schließen Sie meistens nach eindeutigem Recht ab. Sie kaufen z.b. ein amerikanisches Elektrogerät im deutschen Supermarkt nach deutschem Recht oder bestellen bei einer britischen Gesellschaft einen Flug über das Internet nach englischem Recht. Probleme gibt es nur, wenn Sie nach deutschem Recht mit einer englischen Gesellschaft abschließen, die auch noch nicht einmal richtig in Deutschland sesshaft ist. Wo sollen Sie da klagen ? In Deutschland ? In England ? Welcher Rechtsanwalt soll das machen. Ein deutscher ? Ein englischer ? Zwei Anwälte ? Wer soll das bezahlen ? Wie wird die Zwangsvollstreckung gegen eine deutsche LTD betrieben. In England ? In Deutschland ? Stellen Sie sich nur kurz diese Fragen, wenn sie einen Vertrag mit einer "deutschen LTD" abschließen wollen und schon drängt sich Ihnen die Antwort auf.
Eingestellt am 14.02.2012 von Rechtsanwalt Bosche
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