Glaubhaft und Glaubwürdig

Im Gerichtsprozess ist oftmals von Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit die Rede. Als interessierter Laie oder Betroffener würde man schon gerne wissen, wo der Unterschied ist. Glaubhaft ist eine Aussage. Wenn jemand die "Würde" hat, dass ihm der Richter glaubt, macht die Person glaubwürdig. Und über beides kann sich der Richter eben nur ein Bild machen, wenn er die Person selbst vernommen hat. Auf solchen Unterscheidungen beruht ein großer Teil unserer versicherungsrechtlichen Verfahren. Ohne dass gleich ein Versicherungsbetrug vorliegt, kommt es oft auf die "glaubhaften" Schilderungen "glaubwürdiger" Zeugen zum Schadenshergang an. Und das kann ein Richter zumeist am besten beurteilen, wenn er sich einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder der Partei verschafft (vgl. OLG Frankfurt am Main v. 14.09.2011, 7 U 24/10).

Eingestellt am 14.02.2012 von Rechtsanwalt Bosche