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Haftpflichtversicherung muss auch Kosten der Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherung tragen
Immer wieder verzögern Haftpflichtversicherugen die Regulierung, obwohl ihre Eintrittpflicht deutlich ist.
Der Rechtsanwalt muss dann eine umfangreiche Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung des Mandanten beginnen und dieser einen Klageentwurf zusenden. Diese Arbeit kostet Geld und wurde bisher den Haftpflichtversicherungen meistens geschenkt. Das Amtsgericht Karlsruhe hat daher entschieden, dass auch diese Kosten vom Haftpflichtversicherer zu ersetzen sind. Wer es auf eine Klage ankommen läßt, der hat auch die Kosten hiefür zu tragen.
Der Rechtsanwalt muss dann eine umfangreiche Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung des Mandanten beginnen und dieser einen Klageentwurf zusenden. Diese Arbeit kostet Geld und wurde bisher den Haftpflichtversicherungen meistens geschenkt. Das Amtsgericht Karlsruhe hat daher entschieden, dass auch diese Kosten vom Haftpflichtversicherer zu ersetzen sind. Wer es auf eine Klage ankommen läßt, der hat auch die Kosten hiefür zu tragen.
Eingestellt am 25.10.2008 von Rechtsanwalt Bosche
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