Handel mit gefälschen Computerprogrammen bestraft

Mit gefälschen Programmen unter anderem von Adobe und Microsoft sollen Angeklagte bei dem Landgericht Mühlheim einen Schaden von 6 Millionen Euro und Einnahmen von 1,4 Millionen Euro erzielt haben. Dafür wurden die beiden vorbestraften Männer zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren und 10 Monaten verurteilt (LG Mühlhausen v. 7.07.2011 530 Js 62175/08- 6 KLs). Bereits in großen Kaufhäusern stehen heute Programme im Verkaufsregal, mit Preisen von bis zu fünftausend Euro für ein einzelnes Programmexemplar. Durch vergleichweise einfaches Kopieren lassen sich daher schnell Gewinnspannen erreichen, die ansonsten nur im Drogenhandel erzielt werden. Da Sicherungen bei zunehmendem Gewinn an Effizienz abnehmen, steigen auch die Strafen.

Eingestellt am 25.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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