Keine Überspannte Anforderungen an Eigenbedarfskündigung

Bei Unsicherheiten, ob und wie eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen ist, sollte grundsätzlich genau vorgegangen werden. Allerdings sind auch die Anforderungen an die Genauigkeit nicht zu Überstrapazieren. Bereits mitgeteilte Gründe müssen im Kündigungsschreiben nicht nochmals widerholt werden (vgl. BGH v. 6.7.2011 VIII ZR 317/10)


Eingestellt am 07.10.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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