Keine fristlose Kündigung bei dauernd unpünktlicher Mietzahlung

Nimmt ein Vermieter jahrelang unpünktliche Mietzahlungen hin, so kann er nicht "plötzlich" deswegen kündigen. Auch eine Abmahnung ändert daran nichts. Durch die hingenommene unpünktliche Zahlung sollen die Parteien eine Art neue Abmachung geschlossen haben, nach der die Mietzahlung eben nicht mehr bis zum 3. eines jeden Monats gezahlt werden müsse (BGH v. 04.05.2011 - VIII ZR 191/10).


Eingestellt am 25.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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