Kommune haftet für Kanaldeckel

Ein Landwirt hat einen Schaden an einer Maschine erlitten, weil ein kommunaler Kanaldeckel seine Mähmaschine beschädigt hatte. Ob der Schaden an einem Fehler der Mähmaschine oder an dem fehlerhaft aufgesetzten Kanaldeckel lag, ließ sich nicht klären. Dennoch musste die Kommune haften, weil sie das Kanalnetz betrieben hatte. Die Kommune hätte den Entlastungsbeweis führen müssen, dass das Fahrzeug den Schaden selbst verursachte. Dieser Beweis konnte von der Beklagten nicht geführt werden. Da grundsätzlich der Geschädigte den Beweis führen muss, dass der Gegner den Schaden verursacht hat, wird in solchen Fällen von einer Beweislastumkehr geredet (vgl. OLG Koblenz v. 8.8.2011 - 12 U 16/10).


Eingestellt am 27.10.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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