Lauschangriff

Ermittlungsbhörden versuchen erneut einen Lauschangriff auf das vertrauliche Wort.
Nachdem der große Lauschangriff auf Rechtsanwälte, Geistliche und weitere Berufsgruppen vor dem Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde, versuchen die Behörden einen erneuten Lauschangriff. Per Gesetz soll - mit leicht verändertem Wortlaut - erneut auf die Geheimnisse der Rechtsanwälte zugegriffen werden. Anstatt
Ermittlungsergebnisse zu erarbeiten, will man lieber bei Anwälten und Geistlichen das gesprochene Wort schnorren. Bei Anwälten will man simpel das Telefon überwachen und dann allen Anrufern den Prozess machen. Anders müssten sich die Damen und Herren Ermittlerinnen und Ermittler ja aus ihren Großbüros heraus bewegen und ermitteln. Aber das wäre ja mit Arbeit verbunden. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Begehren erneute einen Riegel vor schiebt. Am liebsten würde man natürlich genau die Begründung lesen: Ermittelt wird durch Arbeit und nicht durch Schnorren !

Eingestellt am 23.06.2008 von Rechtsanwalt Bosche
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)