Mietkaution kann von neuem Vermieter verlangt werden

Bisher konnte es Probleme mit der Kaution geben, wenn das Haus verkauft wurde, und der Alteigentümer dem neuen Eigentümer die Kaution nicht weiter gegeben hatte. Dieses Problem hat sich jetzt verringert. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution richtet sich auch dann gegen den neuen Vermieter, wenn es eine Veräußerungskette gegeben hat, und die Kaution tatsächlich gar nicht weiter gegeben wurde (BGH v. 01.06.11 VIII ZR 304/10).


Eingestellt am 15.08.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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