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Mietwagenkrieg oder unfaire Abzocke
In der juristischen Literatur wird oft von einem Mietwagenkrieg geredet. Nach dem Unfall sind die Geschädigten oft auf einen Mietwagen angewiesen. Sie befinden sich in einer Notlage und das wissen die Autovermieter. Also bieten sie nach einem Unfall Mietwagen zu deutlich erhöhten Preisen an mit wohlklingenden Worten wie "Unfallersatztarif". Bei den anschließenden Klagen des Mietwagenunternehmens gegen die Versicherung oder den Mieter kann das Gericht die vergleichbaren Mietpreise duch das Internte ermitteln und so ganz gut schätzen. Die Schwackeliste ist nicht maßgebend (AG Hagen v. 28.02.2011 Az: 10 C 40/11).
Eingestellt am 01.08.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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