Mitgliederversammlung kann per Video stattfinden

Natürlich gestaltet das böse amerikanische Internet immer stärker die Kultur. Auch die deutsche Vereinskultur. Der Dackelklub des Hausmeisters Krause wird sich zukünftig eben nicht mehr nur mit dem Hinterzimmer einer ollen Kneipe abfinden müssen. Vereine können sich jetzt auch im Internet rechtswirksam versammeln. Wenn sie sich in der Satzung so festlegen, steht der Modernisierung des Vereinswesens nichts entgegen (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 27.09.2011 27 W 106/11).


Eingestellt am 14.02.2012 von Rechtsanwalt Bosche
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