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Die wichtigsten Regeln stellen die Gerichte selbst auf. Das Gesetz verbietet die Verwertung von angeblichen Aussagen, die unter Folter oder Schlafentzug erlangt wurden. Weil Menschen unter solchen Umständen den größten Unsinn erzählen, hat der demoktratische Gesetzgeber diese Reglung erlassen. Die erzwungene Lüge steht der wissenschaftlchen Erforschung der Wahrheit entgegen.
Was aber ist mit allen anderen Erkentnissen, zum Beispiel mit Angaben in Testamenten ? Der demokratische Gesetzgeber hat ihre strafrechtliche Verwertung nicht verboten. Die Gerichte haben zum Schutz der Intimshäre dennoch angenommen, dass auch bei Testamenten grundrechtliche Verwertungsverbote greifen können. Dies muss aber immer im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich könnte ein Richter nämlich sagen: Was das Gesetz nicht verbietet, darf verwertet werden (vgl. LG Koblenz v. 08.04.2010 4 Qs 10/10)
Was aber ist mit allen anderen Erkentnissen, zum Beispiel mit Angaben in Testamenten ? Der demokratische Gesetzgeber hat ihre strafrechtliche Verwertung nicht verboten. Die Gerichte haben zum Schutz der Intimshäre dennoch angenommen, dass auch bei Testamenten grundrechtliche Verwertungsverbote greifen können. Dies muss aber immer im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich könnte ein Richter nämlich sagen: Was das Gesetz nicht verbietet, darf verwertet werden (vgl. LG Koblenz v. 08.04.2010 4 Qs 10/10)
Eingestellt am 28.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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