Gewonnen: Unfall mit Ausländer ohne Polizei

Wer schon einmal einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug hatte, der weiß, dass man einiges falsch machen kann. Die Gefahr ist groß, dass man auf seinem unter Umständen beträchtlichen Schaden sitzen bleibt. Wir haben heute nach fast vier Prozessjahren einen Streit mit einem ausländischen Versicher ohne Abzug gewonnen. Der Fall wies Schwierigkeiten auf, die nicht in einem Lehrbuch stehen. Der geschädigte Geschäftsmann hatte wenig Zeit. Bis die deutsche Polizei kam, wollte er nicht warten. Also ließ er sich von dem ausländischen Fahrer ein Schuldeingeständnis unterzeichnen und vertraute auf die schnelle Regulierung. Doch weit gefehlt. Bei dem Unfallgegner handelte es sich um ein ausländisches Fahrzeug aus einem nörlichen EU- Land. Der Fahrer stammte aber aus einem weiteren östlichen nicht EU- Land, der deutschen Sprache nicht mächtig. Also verweigerte die Versicherung die Zahlung in der Hoffnung, der Geschädigte werde nie etwas beweisen können. Man schaltete darüber hinaus noch eine berüchtigte Berliner Versicherungskanzlei ein, die alles, aber wirklich alles und selbst noch die Vollmacht des Rechtsanwaltes bestreitet. Um dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, haben wir den Fahrer in Osteuropa richterlich vernehmen lassen. Wir haben ein Unfallverlaufsgutachten beantragt und jedes Detail bewiesen. Das Ergebnis lässt sich sehen: Das Gericht hat uns in jeder Hinsicht Recht gegeben und die Versicherung auch noch in die Zinsen verurteilt. Die Versicherer können nicht mehr darauf vertrauen, dass sie im Ausland Ruhe vor uns haben. Wir setzen die Ansprüche unserer Mandanten durch: Wenn es sein muss weltweit!


Eingestellt am 26.06.2012 von Rechtsanwalt Bosche