Nicht alles kann gegen Sie verwandt werden

Im Falle eines Autodiebstahls sehen die meisten Bürger erst, welche Macht die Versicherungen haben: Die Versicherung zahlt nämlich einfach nicht. Der Bürger traut seinen Augen kaum, wenn selbst unsinnigste Behauptungen gegen ihn ins Feld geführt werden. Im zugrunde liegenden Fall wollte die Versicherung nicht zahlen, weil der Bürger einmal den Besitz von "zu vielen" Autoschlüsseln angegeben hatte. Erst der Bundesgerichtshof musste der Versicherung erklären, dass irgendwo auch Schluss ist und die Zahlungspflicht beginnt: BGH v. 6.7.2011 IV ZR 108/07.


Eingestellt am 01.11.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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