<< Keine fristlose Kündigung bei dauernd... pünktlicher Mietzahlung | Verdachtskündigung wegen angeblich... Sexualstraftaten zulässig >> |
Preisvergleich von Zahnärzten im Internet zulässig
Preisvergleiche zwischen Zahnärzten im Internet sind zulässig. Ein zweites Angebote eines Zahnarztes auf einer Internetplattform zu einem Erstangebot eines Zahnarztes ist wettbewerbsrechtlich erlaubt. Weder der zweite Zahnarzt noch die Internetplattform verstoßen gegen das Wettbwerbsrecht (BGH v. 01.12.2010 I ZR 45/08).
Eingestellt am 25.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.