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Schlampige Wartung ist strafbar
Mitarbeiter von Werkstätten, welche Wartungen schlampig ausführen, können sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar machen. In seinem Beschluß vom 6.3.2008 Az: 4 StR 669/ 07 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die übernommenen Wartungspflichten generell alle Verkehrsteilnehmer schützen. Niemand soll auf die Idee kommen, dass nur der Auftraggeber geschützt ist, weil nur dieser den Auftrag unterzeichnet hat. Dementgegen will der Bundesgerichtshof alle möglichen Personen in die "Schutzfunktion" der Wartungsarbeiten mit einbeziehen. Damit werden Bestrafungsmöglichkeiten von Unternehmen weiter ausgedehnt.
Eingestellt am 23.06.2008 von Rechtsanwalt Bosche
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