Schmerzensgeld: Frisöre haften schärfer

Für eine misslungene Haarentkrausung hat das OLG Bremen ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000,00 Euro zuerkannt. Die Klägerin erlitt allerdings Verätzungen der Kopfhaut und musste über sechs Monate eine Perücke tragen (OLG Bremen v.11.7.2011 3 U 69/10).


Eingestellt am 05.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)