Schmerzensgeld in Deutschland viel zu gering

Lediglich 30.000 Euro Schmerzensgeld hat das OLG Brandenburg einer 68- Jährigen Frau zugesprochen (12 U 19/11). Trotz eines Dauerschadens, welcher der Frau eine Gehilfe für den Rest ihres Lebens aufzwingt, dem Verlust zweier Zähne, Bruch der Speiche im Arm sowie umfangreiche Weichteilverletzungen, setzte das Gericht nur 30.000 Euro fest. Der Staat hat nach Artikel 2 Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit als absolutes Grundrecht zu schützen. Werden dermaßen lächerliche Schmerzensgeldbeträge für schwerste Körperschäden ausgeurteilt, so wird damit die halbstaatlichen Finanz- und Versicherungsgesellschaften geschützt und das Recht auf körperliche Unversehrtheit bleibt eine Nebensache.


Eingestellt am 09.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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