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Strafrechtliche Belehrung von Ausländern
Nimmt die Polizei Ausländer fest, so muss sie die Festgenommenen über ihr Recht informieren, das Auslandkonsulat einzuschalten. Wie immer soll es angeblich an einer "Rechtsfolge" fehlen, wenn die Behörden die Information "vergessen". Allerdings soll der Angeklagte eine dafür ein bischen weniger Strafe bekommen. Dass im Zweifel ein Verfahren eine ganz andere - nämlich aussenpolitische - Wendung bekommen kann, wird ausgeblendet. Gerade darauf kommt es aber an.
Eingestellt am 01.08.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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