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Strafverteidiger Berlin
Die Seite Strafverteidiger Berlin berichtet hier über die Liste der Berliner Pflichtverteidiger, die seit nunmehr einem Jahr bei allen Berliner Strafgerichten ausliegen. Die Liste soll den Richtern einen schnellen Überblick über Rechtsanwälte verschaffen, welche zur Übernahme von Pflichtverteidigungen generell bereit sind. Wie der Name vermuten läßt, bin ich als Strafverteidiger in Berlin und Inhaber der Seite Strafverteidiger Berlin natürlich zu Pflichtverteidigungen bereit. Als Strafverteidiger in Berlin ist die Pflichtverteidigung eine Hauptaufgabe. Einen Pflichtverteidiger bekommt man nicht automatisch. Lediglich, wenn eine Freiheitsstrafe über zwei Jahren droht, gibt es eine automatische Pflichtverteidigung. Der Richter ordnet dann einen Strafverteidiger bei, ohne lange zu fragen. In aller Regel gibt er dem Beschuldigten nur 7 Tage Zeit, selbst einen Pflichtverteidiger zu benennen. Benennt der Beschuldigte keinen Pflichtverteidiger, so ordnet der Richter einfach irgend einen Pflichtverteidger bei. Dass damit kein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigtem geschaffen ist, liegt auf der Hand. Als Strafverteidiger in Berlin rate ich jedem dringend an, sich selbst einem Pflichtverteidiger zu suchen. Die Liste der Pflichtverteidiger ist nur für Richter interessant, die wirklich gerade keinen anderen verteidigungsbereiten Rechtsanwalt zur Hand haben: ein sehr seltener Fall. Die beste Wahl ist immer noch die Wahl des Strafverteidigers durch den Beschuldigten selbst. Merken Sie sich einfach die Adresse Strafverteidiger Berlin von Rechtsanwalt Bosche. Im Falle eines Falles rufen Sie gleich an.
Eingestellt am 13.04.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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