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Unfallersatztarife beim Mietwagen
Muss der Kunde nach einem Unfall den Mietwagen selbst bezahlen - etwa weil er vor Gericht nicht Recht bekommt - so wird er sich oft gegen die sehr hohen Mietwagenkosten wehren wollen. Die Autovermieter bieten anlässlich von Unfällen sogenannte Unfallersatztarife an, welche schnell bis zu fünfmal teurer sind als Normaltarife. Um zu ermitteln, wie hoch ein angemessener Tarif ist, vergleicht das OLG Karlsruhe den Schwacke Mietpreisspiegel mit dem Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen und bildet daraus den Mittelwert (1 U 27/11)
Eingestellt am 16.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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