Unfallmanipulation: Anzeichen reichen aus

Wenn sich die Unfallbeteiligten kennen, und dies verschweigen, liegt der Verdacht einer Unfallmanipulation nahe. Kommen Ausreden ans Licht, mit denen die Bekanntschaft verschleiert werden soll, und tauchen auch noch plötzlich "Zeugen" auf, so liegt der Verdacht der Unfallmanipulation nahe.
Vor allem bei der Abrechnung auf Basis eines Gutachtens wirken solche Umstände gegen den Anspruchsteller. Die Versicherung muss dabei auch nicht darstellen, wie im einzelnen die Unfallmanipulation stattgefunden hat. Die Anzeichen reichen aus (OLG Köln v. 19.07.2011 4 U 25/10).

Eingestellt am 09.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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