Verdachtskündigung wegen angeblich außerdienstlichen Sexualstraftaten zulässig

Alleine die Formulierung eines solchen Falles sollte Anlass zu größten Bedenken an arbeitsgerichtlicher Spruchpraxis wecken. In Deutschland ist die "Verdachtskündigung" auch nach dem Fall "Emmely" zulässig. So soll die Verdachtskündigung auch dann zulässig sein, wenn dem Arbeitnehmer ein außerdienstliches Sexualdelikt vorgeworfen wird (BAG v. 27.01.2011 2 AZR 825/09). Das bedeutet, einem Menschen wird gekündigt, weil nur Verdacht auf Unrecht bestand, das sich zudem noch in der Freizeit des Mannes ereignet haben soll. Möglicherweise wird ein europäisches Gericht dieser Praxis irgendwann ein Ende bereiten, weil niemand aufgrund eines Verdachtes veruteilt werden sollte. Gerade dagegen ist der Rechtsstaat geschaffen. Urteile aufgrund eines Verdachtes sind mit dem Rechtsstaat nur sehr schwer zu vereinbaren.


Eingestellt am 25.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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