Verkehrsrecht: Garantieauschluss unwirksam

Viele vollmundige Garantieversprechen von Autohändlern scheitern am Kleingedruckten, den "AGB". Dort ist oft geregelt, dass die Garantie in vielen Fällen nicht gelten soll. Diese Garantieausschlüsse sind zumindest dann unwirksam, wenn sie unabhängig davon greifen sollen, ob der Käufer die Wartungsintervalle, die Inspektionen eingehalten hat (BGH v. 06.07.2011 VII ZR 293/11).


Eingestellt am 05.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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