Versicherungen auf Kosten der Motorradfahrer gestärkt

So sollen Motorradfahrer keinen Nutzungsausfall bekommen, wenn Sie das Motorrad nicht als Transportmittel zur Arbeit benutzen. Das Hobby- Motorradfahren sei jedenfalls nicht mit Geld zu entschädigen (BGH v. 13.12.2011, VI ZA 40/11)


Eingestellt am 14.02.2012 von Rechtsanwalt Bosche
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)