Versicherungsschutz entfällt bei Trunkenheit am Steuer

Der Versicherungsschutz entfällt wie bekannt bei Trunkenheit im Verkehr. Die Änderungen des Versicherugnsvertragsgesetzes führen zu einer anteiligen Verschlechterung des Versicherungsschutzes je nach dem Grad des Verschuldens. Dieser Verschuldensgrad ist bei Trunkenheit im Verkehr so hoch, dass der Versicherugnsschutz vollständig entfallen kann (BGH v. 22.06.2011 IV ZR 262/09).


Eingestellt am 15.08.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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