Vertragsschluss beim Tanken

Beim Tanken an der SB- Tankstelle stellt sich oft die Frage, wann der Vertrag zustande kommt. Man könnte meinen: Dirket beim Tanken. Dies würde aber bedeuteten, dass der Tankstellenpächter ein rechtlich bindendes "Angebot" mit dem Bereitstellen des Treibstoffes abgibt. Und das widerspricht der herrschenden Lehre eklatant. Denn: Dann würden nämlich alle Händler mit dem Anbieten von Ware bereits ein Angebot abgeben und man könnte sie darauf festnageln, zum Beispiel am niedrigen Preis. Das aber ist für den Händler nicht wünschenswert. Er will nämlich "frei bleiben". Er will, dass der Kunde zuerst ein Angebot abgibt. Daher wäre das "Angebot" von Beznin kein Angebot im Rechtssinne. Der Tankstellenpächter will nämlich auch frei bleiben. Nicht so, wenn der Kunde unredlich ist. Dann ist es wesentlich besser, wenn der Tankwart mit dem Angebot von Benzin bereits ein rechtlich bindendes Angebot abgibt. Dieses Angebot muss der Kunde nur annehmen und schon besteht ein Vertrag, der natürlich erfüllt werden muss. Wer ihn nicht erfüllt, der haftet auf Schadenersatz (vgl. BGH v.4.5.2011 VIII ZR 171/10).


Eingestellt am 07.10.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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