Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht soll Erfüllung bewirken.

Oftmals liest man: Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Was diese kryptischen Zeichen bedeuten ist umstritten. Jedenfalls soll ein Empfänger nicht auf Feststellung klagen können, dass er das Geld behalten darf. So soll es jedenfalls bei Verkehrsunfällen liegen, wenn die Verantwortung der Versicherung nicht bestritten wird (OLG Naumburg v. 8.11.2011, 9 U 106/11). Vorsicht ist dennoch geboten. Die Formulierung Zahlung unter Vorbehalt ist etwas ganz anderes.


Eingestellt am 14.02.2012 von Rechtsanwalt Bosche
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