Anwalt Drogen Spandau

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Was ist zu berücksichtigen, wenn Sie wegen eines Drogendelikts verfolgt werden ?

Bei dem reinen Besitz von weichen Drogen in geringer Menge stellt die Amtsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zumeist von selbst ein. Etwas schwerer tut sich die Ermittlungsbehörde, wenn es um den Handel mit Gras oder Haschisch in geringer Menge geht. Einstellungen sind auch in diesen Fällen keine große Schwierigkeit. Anders sieht die Sache aus, wenn wegen Cannabisanbau ermittelt wird. Geringe Mengen scheiden dann zumeist von vornherein aus. Grund: Selbst kleinere Pflanzen besitzen mit ihrer Trockenmasse eine erhebliche Menge an verbotenem THC. Die Polizei findet aber zumeist ganze Plantagen mit vielen Kilogramm Trockenmasse. Eine schnelle oder automatische Einstellung des Verfahrens ist nicht zu erwarten.

Was droht einem Plantagenbesitzer ?

Knast! Jahrelang! Aber Achtung: Es kommt darauf an, wie Sie sich äußern, welche Beweismittel gefunden werden und welche welche Tendenzen nachgewiesen werden können. Denn, auch große Mengen hebeln den Begriff des Eigenbedarfs nicht aus. Um in die wirklich hohen Strafrahmen zu kommen, muss dem Täter der Handel, der gewerbsmäßiger Handel oder z.B. der Zusammenschluss als Bande nachgewiesen werden. Genau das fällt den Ermittlern aber zumeist schwer. Aus dem gleichzeitigen Fund von Geld, Waagen und Verpackungsmaterial lassen sich die schweren Merkmale des Drogenhandels nicht zuverlässig schließen.

Haben Sie Befürchtungen, weil noch andere Sachen gefunden wurden ?

Oft stößt die Polizei noch auf sogenannte Zufallsfunde, manchmal auf Waffen. Bewaffneter Drogenhandel oder bewaffneter Drogenbesitz ist weder ein selbständiger Strafgrund, noch eine Strafschärfung. Trotzdem wird der Zufallsfund von Waffen immer wieder deutlich hervorgehoben. Die Ermittlungsbehörden wollen dadurch eine besondere Gefährlichkeit simulieren und eine härtere Bestrafung am Gesetz vorbei erreichen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie in Ermittlungen involviert werden ?

Wenn Sie sehen, dass Sie als Beschuldiger in Betracht kommen, machen Sie höflich aber bestimmt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Wenn Sie als Zeuge in Betracht kommen, bedenken Sie bitte, dass Sie durch wenige Worte zum Beschuldigten einer schweren Straftat werden können. In jedem Fall sollten Sie einen erfahren Verteidiger kontaktieren und alles weitere mit ihm besprechen.
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