Rechtsanwalt beim Vowurf Kinderpornografie
Kinderpornografie – Strafverteidigung
Der Vorwurf, kinderpornografisches Material besessen, verbreitet oder hergestellt zu haben, zieht schwerwiegende rechtliche und gesellschaftliche Konsequenzen nach sich. Bereits der Verdacht kann zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und beruflichen Schäden führen. Diskretion und ein klarer Verteidigungsplan sind jetzt entscheidend.
§ 184b StGB – Was gilt als Kinderpornografie?
- Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder mit Kindern (unter 14 Jahren)
- Auch fiktive, animierte oder künstlich erzeugte Inhalte können strafbar sein
- Bereits Besitz oder Abruf über das Internet erfüllt den Straftatbestand
- Verbreitung, Erwerb oder Weiterleitung verschärfen das Strafmaß erheblich
Die Definition umfasst auch Fälle, in denen Betroffene sich der Strafbarkeit nicht bewusst waren.
Was Sie jetzt tun sollten
- Keine Aussagen gegenüber Polizei oder Ermittlungsbehörden!
- Vermeiden Sie jede Kommunikation über den Vorwurf
- Dokumentieren Sie eigene digitale Beweise oder Alibis
- Sofort Kontakt zum Strafverteidiger aufnehmen – auch bei Hausdurchsuchung
Ihr Schweigerecht ist Ihre stärkste Waffe. Jede Aussage ohne juristische Prüfung kann Sie belasten.
Verteidigungsstrategie durch Rechtsanwalt Bosche
- Akteneinsicht und Analyse aller Vorwürfe und Beweise
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Datensicherungen
- Vermeidung von U-Haft oder Auflagen
- Verhandlungsstrategie auf Verfahrenseinstellung oder Abmilderung
Ich entwickle für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie mit maximaler Diskretion.
Diskretion und Vertraulichkeit
Gerade in Verfahren mit medialem oder sozialem Risiko ist Verschwiegenheit essenziell. Ich sichere Ihnen absolute Diskretion und eine sachliche, professionelle Verteidigung zu.
Vorwurf nach § 184b StGB?
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Der Vorwurf des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie ist hochgradig stigmatisierend. Sie sollten in keinem Fall mit anderen Personen darüber reden. Ihr Arbeitsplatz und Ihre Beziehung sind konkret gefährdet. Die Polizei erhält immer einen Durchsuchungsbeschluss von einem Ermittlungsrichter. Daraufhin erscheinen die Beamten meist am frühen Morgen natürlich unangemeldet bei dem Beschuldigten und beschlagnahmen einen großen Teil der elektronischen Geräte, auch alte Festplatten, Handys und Computer. Sie erhalten ein Sicherstellungsprotokoll und den Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt. Um kommunikationsfähig zu bleiben, sollten Sie in dieser Situation gleich ein neues Telefon mit neuer Simkarte erwerben. Rufen Sie mich mit dem neuen Telefon gleich an. Die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände kann dauern.

