Rechtsanwalt Bosche: Bußgeldverfahren

Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Der Anhörungsbogen Seite 1
Der Anhörungsbogen Seite 1
Wenn Sie in einem Bußgeldverfahren einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen erhalten haben, dann sollten Sie mich gleich anrufen: 0170 8151998. Die Fristen sind kurz und Sie können viel falsch machen. Unter meiner Mobilnummer bin ich fast immer erreichbar. Sie können mir zur Fristwahrung z.B. gleich den Bescheid übersenden oder einen persönlichen Besprechungstermin mit mir vereinbaren. Meine Büros in Spandau, Friedrichshain und Charlottenburg sind optimal erreichbar. Alles Weitere wird veranlasst. Wir legen sofort Einspruch ein und besorgen allen Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung und der Polizei.

Sie finden nachfolgend ein typisches Bußgeldverfahren bildlich dargestellt.

Hier sehen Sie einen klassischen Anhörungsbogen in einem verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Mit dem Anhörungsbogen erfährt der Bürger von dem Bußgeldverfahren. Oft weiß der Betroffene vorher nicht, dass gegen Ihn ein Bußgeldverfahren läuft. Wenn er den Foto- Blitz nicht gesehen hat oder nicht gleich von der Polizei angehalten wurde, dann wird er mit dem Anhörungsbogen erstmalig über das Verfahren informiert.

Der hier abgebildete Anhörungsbogen ist typisch für Deutschland. Er weist eindeutige Formen auf, die rechtliche Bedeutung für den Betroffenen haben.

Der Anhörungsbogen Seite 2
Der Anhörungsbogen Seite 2
Der Anhörungsbogen hat hier zwei Seiten. Meistens hat er drei Seiten und mehr.
Behalten Sie den Umschlag
Behalten Sie den Umschlag
Der Umschlag zeigt, wann der Postzusteller den Brief abgestempelt hat. Danach rechnen Sie drei Tage. Nach drei Tagen gilt der Brief als bei Ihnen zugegangen.
Mit Zugang des Anhörungsbogens beginnt eine Frist zu laufen. Die Frist ist noch nicht ganz so brisant. Allerdings sollte überlegt werden, ob die Frist ungenutzt ablaufen soll, oder ob es einmal sinnvoll ist, innerhalb der Frist zu antworten. So kommen wird zum Inhalt des Anhörungsbogens.
Die Frist im Anhörungsbogen: 1 Woche
Die Frist im Anhörungsbogen: 1 Woche

Die Frist von lediglich einer Woche ist extrem kurz. In dieser kurzen Zeit sollen Sie sich bereits festlegen. Wenn Sie sich jetzt festlegen, dann kommen Sie später nur noch schlecht davon weg. Der Anhörungsbogen kommt auch gleich drohend daher: Wenn Sie nicht reagieren, dann droht eine erneute Ordnungswidrigkteit nach § 111 OWiG. Dort werden Sie nämlich unter Bußgeldandrohnung verpflichtet, unter anderem Ihren Namen anzugeben. Allerdings hat ja die Polizei bereits Ihren Namen. Sie hat den Namen des Halters und seinen Geburtstag. Es ist alles über den Halter des Fahrzeuges bekannt: Von der Taufe bis zur Bahre ! Daran kann man erkennen, dass das vorangige Ziel des Anhörungsbogens nicht Ihrem Schutz dient. Es ist ein Ermittlungsinstrument, mit dem Sie sich am besten selbst in die Pfanne hauen sollen. Allerdings habe ich noch von keinem Fall gehört, in dem die Behörde tatsächlich ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet hätte, weil jemand des Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt hat. Die Behörde erlässt viel lieber einfach einen Bußgeldbescheid wegen des Verkehrsverstoßes.
Typischer Bußgeldbescheid
Typischer Bußgeldbescheid
Der Bußgeldbescheid wird Ihnen zugestellt. Zustellung bedeutet, dass der Bescheid mit einem gelben Umschlag bei Ihnen zu geht. Gelber Umschlag bedeutet, dass der Tag der Zustellung vermerkt wird. Die Farbe des Umschlags spielt allerdings keine Rolle. Wichtig ist vielmehr, dass es sich um eine Zustellungsurkunde handelt. Mit der Zustellung beginn die knappe Rechtsmittelfrist für den Einspruch zu laufen: Zwei Wochen.

Hier sehen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung mit Punkteintrag.

Rechtsbehelfsbelehrung mit Punkteeintrag
So sieht der Umschlag einer förmlichen Zustellung aus. Sie können sicher sein: Ab dem Datum der Zustellung laufen die Fristen. Es kommt nicht darauf an, wann Sie den Inhalt zur Kenntnis nehmen. Bei Fristversäumnis z. B. im Urlaub oder bei sonstiger Abwesenheit hilft nur noch ein Wiedereinsetzungsantrag mit hohem Aufwand und deutlich verringerten Chancen.
Umschlag Postzustellungsurkunde
Unten sehen Sie einen von mir gefertigten Einspruch, verbunden mit einem Akteneinsichtsantrag. Mit diesem Einspruch verhindere ich die Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Damit ist das Verfahren bei der Bußgeldbehörde abgeschlossen. Es kommt nun zu einer Verhandlung bei dem zuständigen Amtsgericht. In diesem Verfahren kommt es auf den Einzelfall an. Wenn bei dem/der Amtsrichter/in Zweifel an Ihrem Verstoß geweckt werden, so ist die Sache für Sie bereits gewonnen.
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