Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Es gibt eine geringe Anzahl von Personen, die wissentlich jahrelang unentdeckt ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind.
In der Regel liegen dem Vorwurf andere Umstände zugrunde. Es beginnt "harmlos": Jemand erhält im Rahmen eines Bußgeldbescheides ein "Fahrverbot" und fährt, obwohl das Fahrverbot noch nicht außer Kraft ist oder er noch nicht weiß, dass es bereits in Kraft ist. Oder:
Jemand fährt mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland, obwohl diese nach Ablauf einer bestimmten Zeit noch nicht in eine inländische Fahrerlaubnis umgewandelt wurde.
Jemand führt ein Fahrzeug, obwohl er die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis nicht besitzt: LKW über 7,5 Tonnen.
Jemand führt ein Fahrzeug, obwohl ihm die Polizei das Führen eines Fahrzeuges einstweilig untersagt hat, meistens in Verbindung mit der Beschlagnahme des Führerscheins.
Jemand führt ein Fahrzeug, obwohl seine erforderliche Fahrerlaubnis nicht verlängert wurde z.B. ein Sonderfahrzeug der Personenbeförderung, Bus, Taxi, Krankenwagen. Alle diese Fälle können zu einer Strafanzeige und einem echten Strafverfahren mit Geld- oder sogar Gefängnisstrafe enden. Auswirkungen auf den Arbeitsplatz sind die Regel! In den Haftanstalten sitzt tatsächlich ein hoher Prozentsatz der Inhaftierten wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Wir sind auf die Verteidigung gegen alle Vorwürfe des Fahren ohne Fahrerlaubnis bestens vorbereitet. Die Erfolgsaussichten sind gut. Oft erreichen wir Verfahrenseinstellungen ohne jede Sanktion. Wichtig ist, dass Sie uns frühzeitig einschalten. Sobald Sie von einem entsprechenden Vorwurf hören, rufen Sie einfach an oder senden mir eine SMS. Tel: 0170 8151998.