Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Wie kommt es zu einem Fahrverbot ?

Ein Fahrverbot wird von der Polizei auferlegt. Damit soll eine härtere Buße gegen den Autofahrer verhängt werden. Die reine Geldbuße hält der Gesetzgeber für viele Verstöße nicht als ausreichend. So wird ein Fahrverbot als häufigste Sanktion bei Überschreiten der Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde verhängt. Beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 25 km/h in der Tempo 30 Zone wird z.B. ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Die neue Bußgeldtabelle mit den gängigen Fahrverboten und Bußgeldern finden sie hier.

Was Sie bei einem Fahrverbot tun sollten.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten, dann rufen Sie sofort an. Die Erstberatung am Telefon ist für Sie völlig kostenfrei. Gegen ein Fahrverbot lassen sich in den meisten Fällen erfolgreiche Argumente vorbringen. Der Gesetzgeber schränkt das Fahrverbot nämlich selbst ein, indem er es bei bestimmen wirtschaftlichen Härten wieder entfallen lässt. Denken Sie daran, dass kurze Fristen eingehalten werden müssen. Wir verhindern für Sie alle Rechtsnachteile. Sie können sich natürlich auch per Email an uns wenden. Auch hier ist die Erstberatung kostenfrei.

Wie kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis ?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis steht sowohl dem Gericht als auch der Fahrerlaubnisbehörde zu. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird zumeist als Folge schwerer Verstöße im Straßenverkehr angeordnet: Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr sowie Straftaten im Straßenverkehr. Bei Erreichen von acht Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg entzieht Ihnen die Behörde ebenfalls die Fahrerlaubnis. Bei einer Trunkenheitsfahrt entzieht Ihnen der Richter die Fahrerlaubnis. Bei einer Drogenfahrt gibt es von der Polizei zuerst ein Fahrverbot, und dann entzieht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde noch die Fahrerlaubnis dazu und ordnet obendrauf noch eine MPU an.

Was Sie bei der Entziehung der Fahrerlaubnis tun können.

Die Fahrerlaubnis wird im mehreren Schritten entzogen. Zunächst nimmt Ihnen in der Regel der Polizeibeamte vorläufig den Führerschein weg. Da der Polizeibeamte nicht dauerhaft Recht setzen kann, muss auch die vorläufige Entziehung von einem Richter bestätigt werden. Danach kommt es zur endgültigen (aber zeitlich begrenzten) Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht. Im Strafverfahren entzieht der Richter die Fahrerlaubnis und ordnet an, dass vor Ablauf von z.B. zehn Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Wir werden bei der Entziehung der Fahrerlaubnis in vielerlei Hinsicht für Sie tätig. Wenn Ihnen die Polizei gerade erst den Führerschein weggenommen hat, dann werden wir im vorläufigen Verfahren für Sie tätig. Oft lässt sich der vorläufig zuständige Richter davon überzeugen, dass Ihre Verurteilung nicht sicher zu erwarten ist. Dann erlässt er einen Beschluss, indem er Ihnen die Fahrerlaubnis bis zur Hauptverhandlung zurück gibt. Die Polizei muss dann den Führerschein wieder herausgeben. Der Führerschein ist dann nach wenigen Tagen in unserer Kanzleipost. Wenn der Führerschein vorläufig zurück gegeben werden muss, stehen die Chancen in einem späteren Hauptverhandlungstermin gut. Der Amtsrichter sieht, dass Sie den Führerschein zurück erhalten haben und hängt die Sache entsprechend niedriger. In vielen Fällen belässt er es dann bei einer Geldstrafe und verzichtet auf die Entziehung der Fahrerlaubnis ganz. Selbst bei schwereren Taten gelingt so oft auch noch die Einstellung des Verfahrens weil die Schuld als gering anzusehen ist. Die Entziehung der Fahrerlaubnis hat in den meisten Fällen einschneidende Konsequenzen. Denken Sie nur an den Verlust des Arbeitsplatzes bei Kraftfahrern oder die drohende MPU. Sie sollten sich nach der Beschlagnahme Ihres Führerscheins umgehend bei uns beraten lassen. Die Erstberatung ist kostenlos. Sie können sich natürlich auch per Email oder Fax an uns wenden. Mit 18 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts freue ich mich, Ihnen kompetent und schnell helfen zu können.