Rechtsanwalt beim Vorwurf Kindesmissbrauch
Kindesmissbrauch – Strafverteidigung
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern gehört zu den schwerwiegendsten Straftatbeständen im deutschen Strafrecht. Die Auswirkungen für Beschuldigte – selbst bei bloßem Verdacht – sind gravierend: sozial, beruflich und rechtlich. Eine entschlossene, diskrete und fundierte Verteidigung ist zwingend erforderlich.
§ 176 ff. StGB – Was ist strafbar?
- Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern (unter 14 Jahren)
- Anbieten, Veranlassen oder Dulden durch Aufsichtspersonen
- Kontaktaufnahme über das Internet („Cybergrooming“)
- Besitz, Herstellung oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
Viele Vorwürfe basieren ausschließlich auf Aussagen oder digitalen Funden – mit Raum für Fehlinterpretationen und Missverständnisse.
Was tun bei einer Anzeige?
- Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Jugendamt
- Üben Sie keine Kontaktaufnahme zur vermeintlich betroffenen Person aus
- Lassen Sie Hausdurchsuchung oder Vorladung sofort durch einen Anwalt prüfen
Jede Aussage kann entscheidend sein. Schweigen schützt – reden schadet.
Meine Verteidigung in solchen Verfahren
- Sichtung aller Akten und digitalen Beweismittel
- Glaubwürdigkeitsprüfung von Zeugenaussagen
- Überprüfung von Gutachten und Ermittlungsfehlern
- Verhinderung von U-Haft oder Sicherungsmaßnahmen
Ich verteidige diskret, hartnäckig und mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung zu erreichen – sei es Freispruch, Verfahrenseinstellung oder Vermeidung öffentlicher Verhandlung.
Diskretion & Vertrauen sind oberstes Gebot
Mandate im Sexualstrafrecht verlangen besonderes Feingefühl und Verschwiegenheit. Ich garantiere Ihnen absolute Vertraulichkeit und persönliche Betreuung ohne Vorverurteilung.
Vorladung oder Anzeige wegen Kindesmissbrauchs?
Jetzt diskret Kontakt aufnehmen – Soforthilfe vom Strafverteidiger
Als Strafverteidiger verteidige und vertrete ich meine Mandanten beim Vorwurf des Missbrauchs seit fast drei Jahrzehnten!
Ich muss Ihnen sagen: Verschwenden Sie nicht eine Minute. Rufen Sie bei ersten Anzeichen eines Strafverfahrens gleich an. Jede Minute zählt. Es droht immer die Verhaftung. Wenn Sie in Untersuchungshaft sitzen, ist es für viele Maßnahmen bereits zu spät. Lassen Sie es in keinem Fall dazu kommen.
Die Missbrauchstatbestände sind immer Verbrechen mit Fluchtgefahr für die Beschuldigten. Im Falle der Fluchtgefahr droht natürlich die Verhaftung.
Das Gesetz wirft Beschuldigten in unterschiedlicher Form den sexuellen Missbrauch vor. Die Bekanntesten Formen sind der Missbrauch von Schutzbefohlenen, der Kindesmissbrauch und der Missbrauch von Abhängigen. Die Strafen sind hoch und haben drastische Auswirkungen auf das Leben des Beschuldigten.
Der Begriff des Missbrauchs ist weit gefasst. Es muss nicht zwingend zu unmittelbaren Handlungen des Beschuldigten an seinem Opfer kommen. Daher können Handlungen über Chat- Portale im Internet ebenso relevant sein, wie z. B. das Zeigen von pornografischem Inhalt. Als Tathandlung kommt alles in Betracht, was sexuellen Inhalt hat.
Werden die Tathandlungen im Dienst vorgeworfen, z. B. Lehrern oder Ausbildern, so ist in vielen Fällen das Arbeitsverhältnis bedroht, weil sich der Arbeitgeber bereits bei Verdächtigungen von dem Beschuldigten trennen will.
Oft sind finanzielle Anreize bei den angeblichen Opfern ausschlaggebend. Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche sollen durch eine Strafanzeige vorbereitet werden.
Denken Sie daran: Fehler durch langes Abwarten, unnötige Selbstbelastungen oder falsches Verteidigungsverhalten haben schlimme Auswirkungen. Zögern Sie nicht, melden Sie sich. Ich kümmere mich darum, dass Sie keine Fehler begehen.

