Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstraftaten sind ernsthafte Straftaten mit erheblichen Folgen für Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz. Rechtsanwalt Bosche hilft Ihnen dabei, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.
Wann liegt eine Verkehrsstrafat vor?
Eine Verkehrsstrafat liegt vor, wenn Sie eine allgemeine Straftat im Verkehr begehen oder eine spezielle, nur im Verkehr mögliche Tat begehen, wie z.B. den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder die Trunkenheitsfahrt:
- die Nötigung im Straßenverkehr oder die Beleidigung im Straßenverkehr
- die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Kleine Delikte wie der Mittelfinger oder eine Wischbewegung am Kopf können strafbar sein.
Welche Strafen drohen?
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafen je nach Grunddelikt
- Punkte in Flensburg
- Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbote, MPU
- Verlust des Versicherungsschutzes (Haftung gegenüber der eigenen Kasko-Versicherung)
Was viele nicht wissen:
Im Gegensatz zur Unfallflucht ist die Flucht bei allgemeinen Straftaten nicht strafbar StGB).
Wie ich Sie als Strafverteidiger unterstütze
Ich prüfe, ob tatsächlich eine Straftat verwirklicht wurde, oder ob es sich um anderes strafloses Verhalten handelt. Ich kommuniziere mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Ziel ist es, ein Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen und damit die weitere Eskalation zu verhindern.
Sie stehen im Verdacht einer Verkehrsstraftat?
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