Rechtsanwalt bei der Verteidigung im Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht
Fachgerechte Verteidigung für Jugendliche & Heranwachsende (14–21 Jahre) in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland
Was ist Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht ist ein eigenes Rechtssystem für Personen zwischen 14 und 21 Jahren. Im Vordergrund stehen pädagogische Ziele – Erziehung, Resozialisierung und Prävention – nicht Sühne oder Abschreckung .
Anwendungsbereich
- Jugendliche (14–17 Jahre): Strafmündig, aber mit besonderen Regeln. Reife wird geprüft (§ 3 JGG).
- Heranwachsende (18–21 Jahre): Jugendstrafrecht nur, wenn Reife verzögert oder die Tat jugendtypisch war (§ 105 JGG).
Leitgedanke: Erziehung statt Strafe
Das Jugendgerichtsgesetz verfolgt den Erziehungsgedanken: nicht abschrecken, sondern formen – Resozialisierung und erzieherische Maßnahmen haben Vorrang.
Jugendgerichtshilfe
Diese Institution unterstützt das Gericht durch persönliche Begleitung der Jugendlichen. Sie bespricht die Hintergründe, empfiehlt Maßnahmen (z.B. Sozialarbeit, Täter-Opfer- Ausgleich) und hilft bei der Entscheidung für Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht.
Verfahren & Öffentlichkeit
Verhandlungen gegen Jugendliche sind meist nicht öffentlich; bei Heranwachsenden kann das Verfahren öffentlich sein .
Mögliche Sanktionen
- Erziehungsmaßregeln: Weisungen, Teilnahme an Sozialkursen oder Schulabbrüchen, Anti- Aggressionstraining, Täter-Opfer Ausgleich.
- Zuchtmittel: Verwarnung, Auflagen, Kurzarrest (max. 4 Tage), Freizeitarrest (Wochenende), Dauerarrest (bis 4 Wochen).
- Jugendstrafe: Freiheitsstrafe, meist bis 5 Jahre (in Ausnahmefällen bis 10 Jahre, z.B. Mord bis 15Jahre) .
- Vorbewährung: Jugendstrafe kann nachträglich zur Bewährung ausgesetzt werden (spätestens 9 Monate nach Urteil) .
- Diversion: Alternative Verfahren, statt offiziellem Strafverfahren – z.B. soziale Hilfsmaßnahmen .
Ihre Rechte & Rolle der Verteidigung
Jugendliche haben dieselben Grundrechte wie Erwachsene: fairer Prozess, Anwalt, rechtliches Gehör. Doch gute Verteidigung heißt strategisch vorgehen – Akteneinsicht, individuelles Konzept und Perspektiven entwickeln.
Ein Verteidiger fungiert als Vertrauensperson, ohne vorgefertigte Annahmen – gemeinsam legen wir den Fokus fest und verhandeln erzieherische statt negative Konsequenzen.
Zielsetzung
Ziel ist nicht die Härte der Strafe, sondern die Chance auf Resozialisierung – Erziehung, soziale Integration und Zukunftsperspektive stehen im Mittelpunkt

