Rechtsanwalt bei der Verteidigung im Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht

Fachgerechte Verteidigung für Jugendliche & Heranwachsende (14–21 Jahre) in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland

Was ist Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht ist ein eigenes Rechtssystem für Personen zwischen 14 und 21 Jahren. Im Vordergrund stehen pädagogische Ziele – Erziehung, Resozialisierung und Prävention – nicht Sühne oder Abschreckung .

Anwendungsbereich

  • Jugendliche (14–17 Jahre): Strafmündig, aber mit besonderen Regeln. Reife wird geprüft (§ 3 JGG).
  • Heranwachsende (18–21 Jahre): Jugendstrafrecht nur, wenn Reife verzögert oder die Tat jugendtypisch war (§ 105 JGG).

Leitgedanke: Erziehung statt Strafe

Das Jugendgerichtsgesetz verfolgt den Erziehungsgedanken: nicht abschrecken, sondern formen – Resozialisierung und erzieherische Maßnahmen haben Vorrang.

Jugendgerichtshilfe

Diese Institution unterstützt das Gericht durch persönliche Begleitung der Jugendlichen. Sie bespricht die Hintergründe, empfiehlt Maßnahmen (z.B. Sozialarbeit, Täter-Opfer- Ausgleich) und hilft bei der Entscheidung für Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht.

Verfahren & Öffentlichkeit

Verhandlungen gegen Jugendliche sind meist nicht öffentlich; bei Heranwachsenden kann das Verfahren öffentlich sein .

Mögliche Sanktionen

  • Erziehungsmaßregeln: Weisungen, Teilnahme an Sozialkursen oder Schulabbrüchen, Anti- Aggressionstraining, Täter-Opfer Ausgleich.
  • Zuchtmittel: Verwarnung, Auflagen, Kurzarrest (max. 4 Tage), Freizeitarrest (Wochenende), Dauerarrest (bis 4 Wochen).
  • Jugendstrafe: Freiheitsstrafe, meist bis 5 Jahre (in Ausnahmefällen bis 10 Jahre, z.B. Mord bis 15Jahre) .
  • Vorbewährung: Jugendstrafe kann nachträglich zur Bewährung ausgesetzt werden (spätestens 9 Monate nach Urteil) .
  • Diversion: Alternative Verfahren, statt offiziellem Strafverfahren – z.B. soziale Hilfsmaßnahmen .

Ihre Rechte & Rolle der Verteidigung

Jugendliche haben dieselben Grundrechte wie Erwachsene: fairer Prozess, Anwalt, rechtliches Gehör. Doch gute Verteidigung heißt strategisch vorgehen – Akteneinsicht, individuelles Konzept und Perspektiven entwickeln.

Ein Verteidiger fungiert als Vertrauensperson, ohne vorgefertigte Annahmen – gemeinsam legen wir den Fokus fest und verhandeln erzieherische statt negative Konsequenzen.

Zielsetzung

Ziel ist nicht die Härte der Strafe, sondern die Chance auf Resozialisierung – Erziehung, soziale Integration und Zukunftsperspektive stehen im Mittelpunkt