Tötungsdelikte

Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Tötungsdelikte sind leider nicht selten in der Praxis eines Verteidigers.
Das schwächste Tötungsdelikt ist die fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge und die fahrlässige Tötung. Ein Vorwurf, der jeden Verkehrsteilnehmer treffen kann.
Hier gebietet die hohe Strafandrohung die Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Das schwerste Tötungsdelikt ist der Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe, oft verbunden mit der Anordnung anschließender Sicherheitsverwahrung.
Dass Sie hier einen Pflichtverteidiger benötigen, liegt auf der Hand.

Wird Ihnen die Tötung eines Menschen vorgeworfen, so ist Eile geboten. Wenn möglich, rufen Sie mich gleich an. Ich werde sofort meine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen und alles Nötige zum Schutz Ihrer Rechte unternehmen.