Sexualstrafrecht, Verbreiten von Kinderpornografie, Vergewaltigung, Missbrauch

Rechtsanwalt Bosche: Experte in allen Sexualstrafsachen seit 1997 01708151998.

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Wie werde ich mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat konfrontiert ?

Die Hausdurchsuchung steht in vielen Fällen am Anfang des Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Während in vielen anderen Bereichen die Hausdurchsuchung zurückgegangen ist, wird beim Vorwurf einer Sexualstraftat intensiv davon Gebrauch gemacht. Nahezu alle Fälle der Verbreitung von Kinderpornographie machen sich mit einer Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten bemerkbar. Auch bei der Vergewaltigung oder bei einem Missbrauchsvorwurf gehen die Ermittlungsrichter davon aus, dass man bei Ihnen Belastungsbeweise findet. Im Vordergrund stehen dabei Ihre elektronischen Geräte und Speicher. Die Polizei steht unangemeldet meistens morgens mit einem halben Dutzend Beamten und Beamtinnen vor der Tür und präsentiert einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Vieles, was nach Computer aussieht, wird beschlagnahmt. Festplatten, USB- Sticks, CD- Sammlungen und Handys werden mitgenommen. Der Beschuldigte steht meistens am Rande zu einem Trauma. Er sieht sich plötzlich aller Rechte beraubt.

Was sollte ich bei einer Hausdurchsuchung tun ?

Hier ist offensichtlich, dass Sie einen Verteidiger einschalten sollten. Sie können mich auch während der Durchsuchung anrufen. Gegenüber den Beamten verhalten Sie sich höflich. Sie verweigern aber alle Angaben zur Sache: Wenn Sie gefragt werden, wem die Hardware gehört, sagen Sie, dass Sie sich dazu nicht äußern möchten. Wenn Sie nach Ihrem Arbeitsplatz gefragt werden: Sie möchten sich dazu nicht äußern. Ob Sie verheiratet sind und selbst Kinder haben: Sie möchten sich dazu nicht äußern. Lediglich zu Ihrem Namen müssen Sie Angaben machen. Sie können Ihre Identität ganz "normal" mit dem Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Mehr machen Sie nicht. Wenn Sie das Beschlagnahmeprotokoll unterzeichnen sollen: kreuzen Sie den Widerspruch gegen die Beschlagnahme an. Unterschreiben Sie nur, dass genau die aufgeführten Sachen bei Ihnen beschlagnahmt wurden.
Sobald Sie mich beauftragt haben, werde ich die Akte einsehen. Ich werde zuerst untersuchen, ob die Hausdurchsuchung korrekt war. Ich werde prüfen, ob der zuständige Richter gehandelt hat und ob die Vorschriften bei der Durchsuchung eingehalten wurden. Alle Fehler der Einsatzkräfte können zu einem Verwertungsverbot führen, und können entweder gar nicht mehr gegen Sie verwandt werden, oder führen zu einer wesentlich milderen Betrachtung Ihrer Schuld.

Wie sollten Sie sich anderen Personen gegenüber verhalten ?

Von der Hausdurchsuchung sollen so wenige Menschen wie möglich etwas mitbekommen. In der Öffentlichkeit führen Vorwürfe dieser Art zu einer starken Vorverurteilung, noch bevor überhaupt Ihre Schuld festgestellt wurde. Dass die unmittelbar anwesenden Personen etwas von der Hausdurchsuchung mitbekommen, lässt sich nicht rückgängig machen. Es lässt sich aber vermeiden, dass Sie später etwas davon erfahren. Ich werde für Sie soweit wie möglich alle Post entgegen nehmen und bereits dadurch die Gefahren für Ihre Persönlichkeitsrechte auf ein Minimum reduzieren.

Wie läuft das weitere Verfahren ?

Im Strafverfahren kommt es darauf an, ob die Dateien zwingend Ihrem Besitz zugeschrieben werden können. Es muss bewiesen werden, dass nur Sie als der Besitzer und Verbreiter in Frage kommen. Der Gebrauchtwarenhandel im Bereich der Computer ist gigantisch. Es ist zu klären, ob Sie es waren, der Dateien aus dem Internet geladen hat, oder, ob andere Personen in Frage kommen. Wer an dem Computer gesessen hat, steht nämlich nicht fest, weil in der Regel niemand dabei war.