Rechtsanwalt beim Vorwurf Vergewaltigung

Vergewaltigung – Strafverteidigung

Der Vorwurf der Vergewaltigung hat massive Konsequenzen: Neben hohen Freiheitsstrafen drohen soziale Ächtung, berufliche Konsequenzen und Untersuchungshaft. Umso wichtiger ist es, besonnen zu handeln und sofort professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

§ 177 StGB – Der Tatbestand

Der Straftatbestand der Vergewaltigung umfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person, insbesondere durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage.

  • Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren
  • Erweiterung des Tatbestands auf auch nicht-gewaltsame Situationen (seit 2016)
  • Reine Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen häufig

Verhalten im Ernstfall – Ihre Rechte wahren

  • Machen Sie keine Aussagen bei Polizei oder Dritten
  • Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger
  • Versuchen Sie nicht, mit der anzeigenden Person zu kommunizieren

Ein frühzeitiger Verteidigerkontakt kann die Weichen im Verfahren entscheidend beeinflussen – etwa zur Vermeidung von Untersuchungshaft oder belastenden Durchsuchungen.

Meine Verteidigungsstrategie in Sexualstrafverfahren

  • Glaubhaftigkeitsprüfung der Aussage des vermeintlichen Opfers
  • Analyse möglicher Motivlagen (Rache, Trennung, Sorgerechtsstreit)
  • Auswertung digitaler Beweise (Chats, Nachrichten, Videos)
  • Aufdeckung von Ermittlungs- oder Vernehmungsfehlern

Mein Ziel: Eine fundierte, entschlossene Verteidigung, die Sie vor falschen oder überzogenen Vorwürfen schützt.

Diskretion & Vertraulichkeit

Gerade bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht ist Verschwiegenheit essenziell. Ich garantiere Ihnen absolute Diskretion und persönlichen Einsatz – ohne Vorverurteilung.

Vorladung oder Hausdurchsuchung wegen Vergewaltigung?
Kontaktieren Sie mich sofort – vertrauliche Hilfe vom Strafverteidiger

Tägliche Praxis

Der Vorwurf der Vergewaltigung trifft den Beschuldigten hart. Es handelt sich um ein schweres Verbrechen mit Gefängnisstrafen fast immer über zwei Jahre ohne Bewährung. Die Existenz des Beschuldigten ist sofort gefährdet. Kommt der Vorwurf aus der Familie oder deren Umfeld, so ist der Beschuldigte von Beginn an auch sozial geächtet. Neben dem Arbeitsplatz ist die Ehe oder Partnerschaft massiv bedroht. Der Freundeskreis lichtet sich nachhaltig. Den Beschuldigten muss an dieser Stelle geraten werden: Reden Sie mit niemandem darüber. Es geht um Ihre Existenz. Suchen Sie nicht im Internet nach "ähnlichen Fällen". Die Ermittlungsorgane können und werden alle Ihre Computer, Laptops, Handys und anderen elektronischen Geräte beschlagnahmen. Fast jede Internetrecherche kann nachverfolgt werden. Alles was man bei Ihnen findet, wird gegen Sie verwandt. Belasten Sie sich nicht noch zusätzlich. Die Menschen sind leider so. Sie werden bei einem solchen Vorwurf immer vorverurteilt. Schauen Sie in die Presse. Die Unschuldsvermutung gilt gerade nicht. Es herrscht die mittelalterliche Schuldvermutung. Wer einer Vergewaltigung verdächtigt wird, gilt sofort als schuldig. Ich verteidige Sie so, dass Ihre Rechte geschützt werden und Sie sich nicht selbst belasten.
Im Verfahren werde ich die angeblichen Belastungen gegen Sie (Zeuginnen-, Ärztinnen- und Therapeutinnenaussagen) auf Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit untersuchen. Ich werde Widersprüche aufdecken oder unzureichende und tendenziöse Ermittlungen recherchieren. Was genau in Ihrem Fall zu veranlassen ist, muss anhand der Ermittlungsakte entschieden werden. Wenn Sie nur den leisesten Wind davon bekommen, dass ein Vergewaltigungsvorwurf gegen Sie akut werden könnte, lassen Sie nichts anbrennen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit mir. Rechtsanwalt Bosche. Tel: 030 6183960