Rechtsanwalt bei der Verteidigung gegen Fahrverbote
Fahrverbot
Ein Fahrverbot wird oft als Nebenfolge bei Verkehrsverstößen verhängt – typischerweise für 1 bis 3 Monate (§ 44 StGB, § 25 StVG). Ob bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Alkoholfahrt: Ich helfe Ihnen dabei, das Fahrverbot zu vermeiden oder abzumildern.
Wichtige Fakten zum Fahrverbot
- Dauer: 1–3 Kalendermonate (immer volle Monate – auch im Februar).
- Beginn: Innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft – Sie bestimmen den Startzeitpunkt (z.B. während des Urlaubs).
- Mehrere Fahrverbote: Müssen nacheinander verbüßt werden – keine Parallelvollstreckung möglich.
- Rechtliche Folgen: Wer trotz Fahrverbot fährt, macht sich strafbar (§21 StVG).
Wann droht ein Fahrverbot?
| Tatbestand | Voraussetzung |
|---|---|
| Geschwindigkeit | Über 21km/h innerorts oder über 26 km/h außerorts |
| Rotlichtverstoß | Rote Ampel länger als 1 Sekunde oder mit Gefährdung |
| Handy am Steuer | Wiederholung oder Gefährdung/Sachschaden |
| Alkohol / Drogen | Ab 0,5‰ oder Drogen im Blut |
Fahrverbot vermeiden oder umwandeln?
In vielen Fällen lässt sich das Fahrverbot durch gute Argumentation vermeiden oder in ein höheres Bußgeld umwandeln – etwa wenn:
- Ihre berufliche Existenz durch das Fahrverbot gefährdet wäre,
- Sie angewiesen sind auf den Führerschein (z.B. bei Pflege Angehöriger),
- es sich um einen einmaligen Augenblicksfehler handelt.
Dazu ist frühzeitiges und professionelles Handeln entscheidend. Ich übernehme das für Sie.
Wie ich für Sie kämpfe
- Gründliche Akteneinsicht und Prüfung auf Messfehler oder Verfahrensfehler
- Fachkundige Einspruchseinlegung und Verhandlung mit Behörden
- Optimale Terminplanung des Fahrverbots (z.B. während Urlaub)
- Professionelle Vertretung vor Gericht
Ihre nächsten Schritte
Wichtig: Nach Zugang des Bußgeldbescheids bleiben nur 14 Tage Zeit für Einspruch!
Schicken Sie mir Ihren Bescheid oder Anhörungsbogen – ich prüfe umgehend die Erfolgschancen.

