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Antibiotikum zur Behandlung von Infektionskrankheiten in der Hähnchen- und Putenmast ist zuzulassen
Tierarzneimittelhersteller scheitert mit Konkurrentenklage gegen Nachahmungspräparat
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage einer Herstellerin von Tierarzneimitteln gegen die Zulassung eines Generikums – also eines Arzneimittels, das mit einem von der Klägerin hergestellten und vertriebenen Originalpräparat wirkstoffgleich ist – abgewiesen. Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von Arzneimitteln, die bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassen sind. Nur bei potenziellen schwerwiegenden Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt darf die Anerkennung zurückgehalten werden. Zudem endet eine subjektive Rechtsposition eines Herstellers von Originalpräparaten in Bezug die Vorlage von Daten zu möglichen Umweltrisiken ("Ökotox-Daten") genau wie der sonstige arzneimittelrechtliche Unterlagenschutz nach zehn Jahren.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage einer Herstellerin von Tierarzneimitteln gegen die Zulassung eines Generikums – also eines Arzneimittels, das mit einem von der Klägerin hergestellten und vertriebenen Originalpräparat wirkstoffgleich ist – abgewiesen. Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von Arzneimitteln, die bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassen sind. Nur bei potenziellen schwerwiegenden Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt darf die Anerkennung zurückgehalten werden. Zudem endet eine subjektive Rechtsposition eines Herstellers von Originalpräparaten in Bezug die Vorlage von Daten zu möglichen Umweltrisiken ("Ökotox-Daten") genau wie der sonstige arzneimittelrechtliche Unterlagenschutz nach zehn Jahren.
Eingestellt am 12.06.2012 von Rechtsanwalt Bosche
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