Berlin, den 24.11.2011: Nutzungsausfall auch für beschädigtes Fahrrad

Fahrräder werden von Versicherungsunternehmen bei der Schadenregulierung immer noch stiefmütterlich behandelt. Fallen Autos oder Motorräder in der Nutzung aus, so gibt es für jeden Tag des Nutzungsausfalls Beträge bis zu 100 Euro pro Tag. Für Fahrräder lehnen dies die Versicherungen ab. Dementgegen hat das Landgericht Lübeck einem Radfahrer Nutzungsausfall in Höhe von 195,50 Euro zugesprochen. Der Radfahrer muss sich auch nicht auf andere Fahrräder oder öffentliche Verkehrsmittel verweisen lassen (LG Lübeck v. 08.07.2011 1 S 16/11).


Eingestellt am 24.11.2011 von Rechtsanwalt Bosche
Trackback

Kommentar

Ihr Kommentar wird nach erfolgreicher Überprüfung veröffentlicht. Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per E-Mail anfordern sowie unseren Newsletter abonnieren und weitere hilfreiche Informationen erhalten.
Spamschutz
Neu laden


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)