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Berlin, den 24.11.2011: Nutzungsausfall auch für beschädigtes Fahrrad
Fahrräder werden von Versicherungsunternehmen bei der Schadenregulierung immer noch stiefmütterlich behandelt. Fallen Autos oder Motorräder in der Nutzung aus, so gibt es für jeden Tag des Nutzungsausfalls Beträge bis zu 100 Euro pro Tag. Für Fahrräder lehnen dies die Versicherungen ab. Dementgegen hat das Landgericht Lübeck einem Radfahrer Nutzungsausfall in Höhe von 195,50 Euro zugesprochen. Der Radfahrer muss sich auch nicht auf andere Fahrräder oder öffentliche Verkehrsmittel verweisen lassen (LG Lübeck v. 08.07.2011 1 S 16/11).
Eingestellt am 24.11.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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