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Berlin den 24.11.2011: Schmerzensgeld muss nicht für Prozess aufgewendet werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld in Höhe von 97.000 Euro nicht für einen Prozess aufwendet werden muss. Das Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für körperliche Schäden, Schmerzen und Leiden. Dieses Geld muss gerade nicht für Prozesse aufwendet werden. Trotz der hohen Summe ist es gelungen, Prozesskostenhilfe für die Partei zu erlangen (BVerwG v. 26.05.2011 5 B 26.11).
Eingestellt am 24.11.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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