Betreuungsunterhalt ab dem vierten Lebensjahr

Wird regelmäßig nur noch dann zugesprochen, wenn der Alleinerziehende konkrete, individuelle Umstände darlegt und beweist, die einen gestuften Übergang zur Ganztagsbeschäftigung rechtfertigen.
Denn, ab 2005 hat der Alleinerziehende ab dem vierten Lebensjahr grundsätzlich ganztags zu arbeiten. Hintergrund: Ab dem vierten Lebensjahr nehmen die Kindergärten und Kinderläden regelmäßig Kleinkinder auf (vgl. BGH v. 15.06.2011 XII ZR 94/09.


Eingestellt am 07.10.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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