Bremsen, wenn der Vordermann bremst

Kommt es auf der Autobahn zu einem Auffahrunfall, weil der Vordermann aufgrund eines Defekts abbremsen muss, so trifft den Hintermann die ganz überwiegende Schuld. Gerade, weil sich der Defekt im Abbremsen zeigt, muss der nachfolgende Verkehr mit einer Gefahrensituation rechnen und jederzeit bereit zum Anhalten sein. Den Vordermann trifft allenfalls der Vorwurf, nicht rechtzeitig auf den Standstreifen gefahren zu sein - falls vorhanden -. Dieser Vorwurf ist jedoch in einer Stresssituation bei technischen Defekten gering (OLG Oldenburg v.13.07.2011 4 U 16/11).


Eingestellt am 09.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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