Die Wahlen in Berlin am 18. September 2011

Die Wahlen in Berlin sind am 18. September 2011. Dabei "ordnen" Behörden Mitarbeiter ab, die von den Bürgern als "Abgeordnete" gewählt werden können. Richter, Staatsanwälte und hohe Beamte werden nicht gewählt. Menschen, die nicht in Behörden arbeiten, können nur sehr schlecht abgeordnet werden. Somit representieren die Abgeordneten ganz überwiegend die Behörden, obwohl sie bereits in der zweiten und dritten Gewalt tätig sind. Da weder die Justiz, noch die Verwaltung in irgend einer Form gewählt ist, handelt es sich bei den Wahlen um eine Art Restdemokratie. Daran mag es liegen, wenn viele Bürger gar nicht zur Wahl gehen.


Eingestellt am 29.09.2009 von Rechtsanwalt Bosche
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